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Elektromobilität und Wohnungswirtschaft

Wertsteigerung und Chancen

Die Chancen liegen auf der Hand: Eine hochwertige Ladeinfrastruktur steigert langfristig den Wert des Gebäudes, sie dient der besseren Vermarktung und es entstehen Kosteneinsparungen bei der Nutzung eines reinen E-Autos.

Und dennoch ergeben sich zwangsläufig Fragen bei den Nutzerinnen und Nutzer – ob Mieter, Eigentümer oder Verwalter: 

  • Wie kann eine Ladeinfrastruktur in Neubauten oder Bestandsimmobilien integriert werden? 
  • Ist die Installation einer Ladestation überhaupt möglich? 
  • Welche Kosten gehen mit einer Umrüstung einher und wer trägt diese?

Vorgehensweise und Vor-Ort Begehung

Neben den rechtlichen Anforderungen (u.a. WEG, BGB und GarVO - siehe auch unter Rechtlicher Rahmen Emobilität - WTSH Elektromobilität in Schleswig-Holstein stellt sich die übergeordnete Frage der Vorgehensweise. Dabei spielt ein umfassendes Elektromobilitätskonzept eine zentrale Rolle. 
 
Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Aktuelle Parksituation
  • Zustand der Elektroverteilung und Zähleranlage prüfen
  • Hausanschlussleistung prüfen (ggf. Abfrage Netzbetreiber)
  • Relevante Stromverbraucher und / oder Erzeuger
  • Bestehende Ladeinfrastruktur prüfen

Die Betrachtung des Netzanschlusses (u.a. Dimensionierung uns Auslastung) zeigt u.a. auf, ob und wie viele Ladepunkte errichtet werden können. Dabei kommt i.d.R. ein Lastmanagement zur optimalen Leistungsverteilung zum Einsatz.

Vorteile:

  • Überlastung des Hausanschlusses verhindern
  • Leistungsspitzen vermeiden
  • Kosten im Bereich des Hausanschlusses reduzieren
  • Laufende Kosten reduzieren (Leistungspreise, dynamische Tarife)

Installationsart und Messekonzeptionierung

Im Anschluss stellt sich die Frage der Installationsart.

Beispiele:

An die Installationsart knüpft die Messkonzeptionierung an. 

Bei der Abrechnung besteht die Möglichkeit diese direkt über den Stromzähler der Wohnungseinheit oder über einen Unterzähler bzw. den Zähler in der Ladestation vorzunehmen. Das kann wahlweise mit oder ohne Dienstleister erfolgen.
 
Ergänzend sei erwähnt, dass Wartungen (LSV, ArbSchG, BetrSichV etc.), Sicherheitsaspekte (z.B. Brandschutzmaßnahmen) und der Betrieb der Ladestationen zu berücksichtigen sind.

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