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Elektromobilität und Wohnungswirtschaft

Die Nachfrage von Privatpersonen nach Elektrofahrzeugen nimmt zurzeit rasant zu. Infolgedessen entstehen bei Besitzern von Wohneigentum, Verwaltern, Hausmeistern und Mietern eine Reihe von Fragen, was die Elektrifizierung von Fahrzeugen im Einzelfall bedeutet. Denn egal ob im Carport des Einfamilienhauses oder am Tiefgaragenstellplatz - die Errichtung von Ladepunkten geht in der Regel überall, wo es möglich ist, mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges einher. Nicht zuletzt die im Mietrecht neu formulierten Ansprüche von Mietern gegenüber Vermietern führen vielerorts zu Diskussions- bzw. Handlungsbedarf. Mit einer Zusammenstellung von Informationen und Links werden auf diesen Seiten einzelne Fragestellungen aufgegriffen, um sachliche Diskussionen zu unterstützen.

Laden 

Bei der Installation von Wallboxen auf Stellplätzen von Mietshäusern oder Eigentumswohnungen gibt es einige Dinge die zu berücksichtigen sind. Auf der Seite „Laden zu Hause“ gibt es entsprechende Informationen zu den Rahmenbedingungen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer. Zudem gibt es vom ADAC und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ausführliche Leitfäden zu diesem Themenfeld. 

Zum Leitfaden Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Zum Leitfaden des ADAC

Für die Wohnungswirtschaft ist insbesondere das Thema Laden in geschlossenen Garagen hoch relevant. Hierbei sind Fragestellungen und Themen wie elektrische und bauliche Anforderungen, die Wahl der Ladeeinrichtungen und der Anschlussleistung, sowie Sicherheitsanforderungen. Die VdS Schadenverhütung hat unter dem Titel „Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft“ eine umfangreiche Publikation herausgegeben: 

Zur Publikation der VdS

Bereits heute eine Alternative für alle Klassen von Nutzfahrzeugen: batterieelektrische Fahrzeuge. ...
Wissenswertes zum Laden für Mieter, Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer ...
Wissenswertes zu Fahrzeugbränden, elektromagnetischer Verträglichkeit und akustischen Warnvorrichtungen. ...
Informationen zum Laden mit dem eigenen Solarstrom ...

Steuerrechtliche Anforderungen 

Immobilienunternehmen üben grundsätzlich vermögensverwaltende Tätigkeiten aus. Die daraus generierten Mieteinnahmen unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer. Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung Zusatzleistungen und Nebenleistungen erbringt. 
Mit einer Novellierung des Gewerbesteuergesetzes, welche zum 01.07.2021 in Kraft tritt, wurde Klarheit in der Frage geschaffen, inwieweit sich der Betrieb einer Ladestation auf die Gewerbesteuerfreiheit auswirkt: 
So sollen nach dem neuen § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien an Mieter sowie der Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder -fahrräder nicht mehr zu einem Verlust der gewerbesteuerlichen Privilegien führen. Die Einnahmen aus der Lieferung des Stroms und dem Betrieb der Ladestationen dürfen jedoch nur 10 % der übrigen Mieteinnahmen betragen. Zudem darf der Strom nicht in an Letztverbraucher geliefert werden, die nicht zugleich Mieter sind. Außerdem sind diese Einkünfte nicht von der erweiterten Kürzung erfasst und somit gewerbesteuerpflichtig. 
 
Ein Blogeintrag der Rechtsanwaltskanzlei BBH beleuchtet die Gewerbesteuerthematik umfassend.  
Den im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf gibt es hier. 
  

Rechtlicher Rahmen 

Durch Anpassungen des Rechtsrahmens versucht der Staat den Anforderungen der Elektromobilität Rechnung zu tragen. Für die Wohnungswirtschaft sind insbesondere das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) und das im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) reformierte WEG relevant. 

Informationen zum Rechtsrahmen der Elektromobilität ...
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