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Elektromobilität und Wohnungswirtschaft

Die Nachfrage von Privatpersonen nach Elektrofahrzeugen nimmt stetig zu. Infolgedessen entstehen bei Besitzern von Wohneigentum, Verwaltern, Hausmeistern und Mietern eine Reihe von Fragen. Ob im Carport des Einfamilienhauses oder am Tiefgaragenstellplatz – das Interesse an einer Errichtung eines Ladepunktes geht in der Regel überall dort, wo es möglich ist, mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges einher. Und vor allem bei Mehrparteienhäusern kommt es vielerorts zu Diskussions- bzw. Handlungsbedarf. Mit einer Zusammenstellung von Informationen und Links werden auf diesen Seiten einzelne Fragestellungen aufgegriffen, um sachliche Diskussionen zu unterstützen.

Vorgehensweise

Bei der Installation von Ladestationen auf Stellplätzen von Mietshäusern oder Eigentumswohnungen gibt es einige Dinge die zu berücksichtigen sind.

Als Einführung bieten sich die folgenden 4 Schritte als erste Herangehensweise an:

  1. Konzepterstellung
     

Grundsätzlich sollte im ersten Schritt der aktuelle und zukünftige Bedarf an Ladeinfrastruktur geplant werden. Dabei bietet es sich an, im Rahmen einer Mieter-Umfrage den konkreten Bedarf abzufragen. Dieser ist mit den rechtlichen Vorgaben abzugleichen. Anschließend ist es sinnvoll ein konkretes Ladekonzept festzulegen, wobei lokale Ladeinfrastruktur-Anbieter als auch Installationsbetriebe unterstützen können. Im Rahmen der Erstellung eines Ladekonzeptes geht es also vor allem darum, eine nachhaltige als auch kosteneffiziente Lösung zu erstellen. Diese kann sich in einer oder mehreren Varianten darstellen, wie z.B. der Einzelplatzversorgung (1 Stellplatz = 1 Wallbox = 1 Nutzer) oder als Sharing-Ladekonzept. Wichtig ist, eine Grundinstallation aufzubauen, um zum späteren Zeitpunkt i.R.v. Ausbaustufen einfach erweitern zu können. Somit kann eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur geschaffen werden!

2. Netzanschluss

Dreh- und Angelpunkt des Ladeinfrastrukturaufbaus ist der Netzanschluss. Insofern ist eine Prüfung hinsichtlich folgender Aspekte ratsam:


a) Wie ist der Netzanschluss dimensioniert (max. Netzanschlussleistung)?
b) Wie ist die Gebäudelast und welche Leistungsreserve (per Messung zu ermitteln) besteht?
c) Kann die Netzanschlussleistung erhöht werden (Sicherungserhöhung)?

In diesem Zuge sind Absprachen mit den Verteilnetzbetreibenden notwendig, die für alle Netzanschluss-Veränderungen zuständig sind.

Übergeordnet kann auch ein Lastmanagement genutzt werden, ohne den Netzanschluss mit baulichen Maßnahmen ertüchtigen zu müssen. Somit wird die am Netzanschluss verfügbare Leistung optimal auf die Ladepunkte verteilt.

3. Hardware
 

Im Rahmen der Hardwareauswahl kommen in der Praxis meistens Wallboxen zur Wandmontage zu tragen – entweder mit 1 oder 2 Ladepunkten. Um Kosten und Installationsaufwand gering zu halten, kann es sinnvoll sein, auf Twin-Wallboxen (2 Ladepunkte) zu setzten als auch darüber hinaus ein Durchtauschen an den Ladepunkten („Wallbox-Sharing“) vorzunehmen.

4. Betreibermodell

Im Rahmen des Betriebs gibt es verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Oftmals wird der Betrieb an einen externen Dienstleister (z.B. Stadtwerk) ausgelagert. Dieser kann sowohl die Installation vornehmen, Ladekarten zum Freischalten ausgeben als auch den Ladestrom und etwaige Nutzungsgebühren (z.B. Kosten für Wartung und Entstörung) direkt abrechnen. Der Vorteil ist, dass somit dem Wohnungsunternehmen kein personeller Aufwand entsteht und der Dienstleister sich um den reibungslosen Betrieb kümmern kann.

Sicherheit

Insbesondere das Thema Laden in geschlossenen Garagen ist für die Wohnungswirtschaft hoch relevant. Hierbei sind Fragestellungen und Themen wie elektrische und bauliche Anforderungen, die Wahl der Ladeeinrichtungen und der Anschlussleistung, sowie Sicherheitsanforderungen im Fokus.

Die VdS Schadenverhütung hat unter dem Titel „Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft“ eine umfangreiche Publikation herausgegeben: 

Die VDI-EE 5950 hat für die Bestandsbauten und zukünftigen Neubauten wesentliche Empfehlungen, auch für den abwehrenden Brandschutz, erstellt: Elektromobilität - Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge - Empfehlungen für Bestands- und Neubauten

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