Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland für die Modernisierung bestehender Ladestationen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gegenstand der Förderung ist die Modernisierung bestehender Ladeeinrichtungen sowie des dazugehörigen Netzanschlusses inkl. der möglichen Kombination mit einem Puffer- speicher. Pufferspeicher werden dabei als Batteriespeicher definiert, die eine Verringerung der benötigten Netzanschlussleistung ermöglichen. Modernisierungen können entweder in Form einer Aufrüstung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austausch einzelner Komponenten) oder einer Ersatzbeschaffung (kompletter Austausch der Hardware) erfolgen.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Förderhöhe, Förderquote
Die maximale Förderhöhe für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung einer Ladeeinrichtung liegt bei 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt und wird durch den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro pro Ladepunkt gedeckelt. Ergänzend zu der Modernisierung der Ladeeinrichtung wird die Aufrüstung des Netzanschlusses sowie die Aufrüstung der Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher
pro Standort gefördert. Die Förderquote für den zu fördernden Netzanschluss entspricht der Förderquote des jeweiligen Ladepunkts.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-555
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de