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Förderrichtlinie Elektromobilität - Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität mit -dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und von Forschungseinrichtungen in Deutschland. -der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen -der Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.

Listung der Antragsberechtigten

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Förderhöhe, Förderquote

Nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen industrieller Forschung mit bis zu 50 %, im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO können bei Vorliegen der dort aufgeführten Voraussetzungen Aufschläge gewährt werden. Investitionen zum Aufbau von Innovationsclustern sowie die Betriebskosten der Innovationscluster können gemäß Artikel 27 AGVO ebenfalls mit bis zu 50 % gefördert werden. Nach Artikel 28 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe a AGVO können Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten mit bis zu 50 % gefördert werden, sofern es sich um Innovationsbeihilfen für KMU handelt. Unter der Voraussetzung, dass die Zuwendung keine Beihilfe darstellt, können die Projekte von Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen mit Anteilfinanzierung bis zu 80% gefördert werden. Die durch ein Vorhaben verursachten zusätzlichen Ausgaben können bei Hochschulen in diesem Falle vollfinanziert werden. Zur Vollfinanzierung darf eine Zuwendung ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher
zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Bund möglich ist. Eine Vollfinanzierung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der  Zuwendungsempfänger an der Erfüllung des Zuwendungszwecks insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat. Die durch ein Vorhaben verursachten zusätzlichen Ausgaben können bei Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen in diesem Falle mit Anteilfinanzierung bis zu 90 % gefördert werden, sofern das Vorhaben ohne die Übernahme der hohen Finanzierung durch den Bund nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks in dem notwendigen Umfang nicht möglich wäre. 

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich

Webseite: www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/forschung-entwicklung FAQ: www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/forschung-entwicklung/faq

Hotline zur Skizzeneinreichung: Tel.: 030-20199 3166 (montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr)

E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de

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