Förderrichtlinie Elektromobilität- Beschaffung Elektrofahrzeuge + Ladeinfrastruktur
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
- Pkw (M1, zur PErsonenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
Gefördert wird außerdem die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
08.06.2023: Ende der Antragsfrist für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (mind. 50%)
Förderhöhe, Förderquote
Bei Zuwendungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen richtet sich die Förderquote nach den beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Falle einer Beihilfe sind Förderquoten bis zu 40 Prozent zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen. Bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen, beträgt die Förderquote 90 Prozent, z.B. bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, die die geförderten Fahrzeuge im nichtgewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einsetzen.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Webseite: https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet
Hotline zur Skizzeneinreichung: Tel.: 030-20199 3166 (montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr)
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de