Förderrichtlinie Elektromobilität - Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO. Zur Erstellung der Studie ist ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, welches in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten.
Listung der Antragsberechtigten
Kommunen und kommunalen Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Förderhöhe, Förderquote
Förderquoten von bis zu 80 Prozent sind möglich, sofern die Inhalte des Elektromobilitätskonzeptes keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Webseite: www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/forschung-entwicklung
FAQ: www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/forschung-entwicklung/faq
Hotline zur Skizzeneinreichung: Tel.: 030-20199 3166 (montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr)
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de