Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Steuerermäßigung nach § 35c EStG für Maßnahmen beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen
Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Darunter fällt u.a. steuerbare Ladeinfrastruktur als elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen. Die Förderung ist für steuerpflichtige Personen die energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden durchführen, diese müssen älter als 10 Jahre sein.
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen
Förderhöhe, Förderquote
Die Investitionen werden mit bis zu 20% der Investitionskosten über 3 Steuerjahre als Steuerermäßigung gefördert.
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
TEL +49 (0) 30 18 682-0
E-MAIL poststelle@bmf.bund.de