Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird der Austausch und die Umrüstung von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Anlagen.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Allgemein: Prozesswärmeerzeuger (z. B. Ersetzung eines Gas-Wärmeerzeugers durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe)
- Bäckereien: Elektrisch betriebene Öfen
- Logistik: Elektrisch betriebene Gabelstapler
- Wäschereien: Waschmaschinen
- Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
- Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Reifekammern
- Metallverarbeitung: Härteöfen, Galvanikanlagen
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe beträgt 33 % der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK). Der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.
Der Förderkredit kann bis zu 100 Millionen Euro betragen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 %, sowie Zinsverbilligungen.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
