Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gegenstand ist eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im Jahr nach dem Kauf sollen sich dann noch zehn Prozent absetzen lassen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Der Abschreibungszeitraum beträgt somit sechs Jahre.
Klarstellung des Bundes: Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge gilt auch für Gebrauchte!
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen
Förderhöhe, Förderquote
75 %
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesfinanzministerium
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