Förderung Elektromobilität in Mehrparteienhäusern
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Mit diesem Programm wird das Laden in Mehrparteienhäusern gefördert. Zuwendungsfähige Ausgaben nach dieser Richtlinie sind grundsätzlich die Ausgaben für den Bau, die Installation oder die Erweiterung von Ladeinfrastruktur, das heißt für:
- die Ladeinfrastruktur selbst,
- die dazugehörige technische Ausrüstung,
- den Netzanschluss einschließlich des Baukostenzuschusses,
- die Installation oder Modernisierung elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Erzeugung oder Speicherung von Strom anzuschließen,
sowie - Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen sowie die einschlägigen Installationsausgaben.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderung beträgt bis zu 2.000€ pro Stellplatz:
1.300€, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
1.500€, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
2.000€, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird.
Zuschuss nach den Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Gesammtsumme darf 300.000 Euro aller De-minimis Beihilfen innerhalb 3 Steuerjahren nicht überschreiten. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt.
Art der Förderung
Zuschuss
BMV - Bundesministerium für Verkehr
