Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf A: Kleine Unternehmen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte > 50 kW DC auf betriebseigenen Flächen innerhalb Deutschlands für den Schwerlastverkehr der EU Fahrzeuggruppe N2 und N3.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderhöhe, Förderquote
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 500 € /kW möglich. Eigenmittel sind für kleine Unternehmen in Höhe von 50%, von mittleren Unternehmen in Höhe von 60% einzubringen.
Festbetragsfinanzierung auf Grundlage der De-minimis Verordnung (max. 300.000 €) oder der AGVO (max 1 Mio €)
Hinweis:
Anträge werden n der Reighenfolge des Einganges geprüft und unter Vorbehalt verfügbarer Mittel bewilligt, soweit sie förderfähig sind.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
