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Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf A: Kleine Unternehmen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte > 50 kW DC auf betriebseigenen Flächen innerhalb Deutschlands für den Schwerlastverkehr der EU Fahrzeuggruppe N2 und N3. 

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderhöhe, Förderquote

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 500 € /kW möglich. Eigenmittel sind für kleine Unternehmen in Höhe von 50%, von mittleren Unternehmen in Höhe von 60% einzubringen. 

Festbetragsfinanzierung auf Grundlage der De-minimis Verordnung (max. 300.000 €) oder der AGVO (max 1 Mio €)

Hinweis:
Anträge werden n der Reighenfolge des Einganges geprüft und unter Vorbehalt verfügbarer Mittel bewilligt, soweit sie förderfähig sind. 

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
05.06.2026 - 30.09.2026Bewerbungsfrist läuft bis 30. September 2026
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2 
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

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