Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf B: Unternehmen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte > 50 kW DC auf betriebseigenen Flächen innerhalb Deutschlands für den Schwerlastverkehr der EU Fahrzeuggruppe N2 und N3.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind im Rahmen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc.; Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen; Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen
Förderhöhe, Förderquote
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt und wird auf Basis der beantragten Ladeleistung bemessen. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Förderintensität, definiert als Zuwendungsbetrag pro installierter Gesamtladeleistung (in Euro pro kW). Die Förderintensität darf die Obergrenze von 500 Euro (netto) pro kW nicht überschreiten.
Zuschuss, begrenzt auf 5 Mio € pro Unternehmen.
Hinweis:
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Basis eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Alle förderfähigen Anträge werden nach Ablauf des Stichtags hinsichtlich ihrer angegebenen Förderintensität bewertet und priorisiert.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
