Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation fabrikneuer Schnellladepunkte mit mindestens 100 kW, je Standort mindestens 1500 kW Nennladeleistung, welche auf mehrer Ladepunkte aufgeteilt werden. Einer davon muß mindestenns 350 kW oder mehr aufweisen. Die Standorte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein und Platz für schwere E-LKW der EU Fahrzeuggruppe N2 und N3 bieten.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Förderhöhe, Förderquote
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt und wird auf Basis der beantragten Ladeleistung bemessen. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Förderintensität, definiert als Zuwendungsbetrag pro installierter Gesamtladeleistung (in Euro pro kW). Die Förderintensität darf die Obergrenze von 500 Euro (netto) pro kW nicht überschreiten.
Zuschuss, begrenzt auf 5 Mio € pro Unternehmen.
Hinweis:
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Basis eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Alle förderfähigen Anträge werden nach Ablauf des Stichtags hinsichtlich ihrer angegebenen Förderintensität bewertet und priorisiert. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien: Förderintensität; Lage der geplanten Ladeinfrastruktur in AFIR-relevanten Standorten und zur Verfügung stellen des so genannten Durchleitungsmodells
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
