E-Auto Förderung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Die neue Förderung gilt rückwirkend für E-Autos, die seit 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge für die Kaufprämie können Privatpersonen seit dem 19.05.2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Geld gibt es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug‑in-Hybrid-Antrieb. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos.
Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Geld gibt.
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen
Förderhöhe, Förderquote
Der Zuschuss hängt vom Fahrzeugtyp ab. Er beträgt für reine E-Autos mindestens 3000 Euro, für Plug‑in-Hybride mindestens 1500 Euro.
Familien werden zusätzlich gefördert: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt maximal 4000 Euro. Weitere Kinder werden nicht berücksichtigt.
Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1.000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro vorgesehen. Damit ist eine Gesamtförderung bis zu 6.000 Euro für reine E-Autos und 4.500 Euro für Plug‑in-Hybride oder E-Autos mit Range Extender möglich.
Das Förderprogramm unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing bis zu 6.000 Euro. Das Neufahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Dieser muss auch den Förderantrag stellen. Der Antragsteller muss das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung behalten.
Weitere Infos beim Umweltministerium: Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesregierung
