E-Bus Förderung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie. Dabei kann auch die Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb bezuschusst werden.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Das bedeutet:
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Ferner sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.
Förderhöhe, Förderquote
Waren bisher 80 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem analogen Diesel-Fahrzeug förderfähig, sind es in der neuen Förderrichtlinie nur noch bis zu 70 Prozent (bei bisher geringer Elektrifizierung im Betrieb) bzw. sonst bis zu 55 Prozent der Mehrkosten. Für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur gewährt der Bund unverändert eine Förderquote von bis zu 40 Prozent.
Art der Förderung
Zuschuss
NOW GmbH und Projektträger Jülich (PtJ)
