Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Wird ein Dienstfahrrad den Beschäftigten auch für den Privatgebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt, ist das seit 2019 dann steuerfrei, wenn es zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt. Auch Betriebsinhaber selbst müssen die private Nutzung nicht versteuern.
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen
Förderhöhe, Förderquote
Steuerfreie Privatnutzung von Diensträdern (nur, wenn Rad zusätzlich zum Gehalt gestellt wird, nicht bei Gehaltsbestandteil) --> S-Pedelecs werden wie Dienstwagen als geldwerter Vorteil mit 0,25 Prozent besteuert
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de