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Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Wird ein Dienstfahrrad den Beschäftigten auch für den Privatgebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt, ist das seit 2019 dann steuerfrei, wenn es zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt. Auch Betriebsinhaber selbst müssen die private Nutzung nicht versteuern.

Listung der Antragsberechtigten

Privatpersonen

Förderhöhe, Förderquote

Steuerfreie Privatnutzung von Diensträdern (nur, wenn Rad zusätzlich zum Gehalt gestellt wird, nicht bei Gehaltsbestandeil)--> S-Pedelecs werden wie Dienstwagen als geldwerter Vorteil mit 0,25 Prozent besteuert

Art der Förderung

Steuervorteil

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten

Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de

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