Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Unternehmen, die umweltfreundliche Fahrzeuge mieten oder leasen, sollen künftig steuerlich besser gestellt werden. Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (die bestimmte Schadstoffausstoß- oder Reichweitenkriterien erfüllen) sowie für angemietete Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, wird bis 2030 der bisherige Umfang der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer halbiert. Das verringert auch die tatsächliche Steuerzahlung.
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen
Förderhöhe, Förderquote
Halbierung der hinzuzurechnenden Gewerbesteuer
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de