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Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Unternehmen, die umweltfreundliche Fahrzeuge mieten oder leasen, sollen künftig steuerlich besser gestellt werden. Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (die bestimmte Schadstoffausstoß- oder Reichweitenkriterien erfüllen) sowie für angemietete Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, wird bis 2030 der bisherige Umfang der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer halbiert. Das verringert auch die tatsächliche Steuerzahlung.

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen

Förderhöhe, Förderquote

Halbierung der hinzuzurechnenden Gewerbesteuer

Art der Förderung

Steuervorteil

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de

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