Förderprogramm für mehr Energieeffizienz und CO2-Einsparung im Straßengüterverkehr
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG), Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG) oder Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 EmoG sind reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes(GüKG) durchführen
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe ist abhängig von der geförderten Technologie und vom zulässigen Gesamtgewicht des Lkw oder der Sattelzugmaschine. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Güterverkehr
Werderstraße 34
50672 Köln
Tel.: 0221-5776-0
E-Mail: poststelle@bag.bund.de