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Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Binnenschifffahrt technologieoffen energieeffizienter, klima-und umweltverträglicher zu gestalten. Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen, das als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen ist, bei nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen an Binnenschiffen. Durch die Förderung sollen gezielte Anreize für Investitionen in emissionsärmere Motoren, emissionsmindernde Technologien und lärmmindernde Maßnahmen gesetzt werden. Zusätzlich sind auch kraftstoffsparende Technologien und Maßnahmen förderfähig. Gefördert werden Motoren, die im Vergleich zu herkömmlichen Dieselmotoren emissionsärmer sind, bei Binnenschiffen mit Gasmotor auch das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem Maßnahmen zur Schadstoffminderung Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen Mit der angestrebten Zunahme der Investitionen in die Modernisierung von Binnenschiffen wird ein Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutz-und Nachhaltigkeitsziele angestrebt.

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen

Förderhöhe, Förderquote

Die Höhe des Zuschusses beträgt für emissionsärmere Motoren, Gasmotoren sowie Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffen und Lärm 40 Prozent der förderfähigen Kosten. für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei kleinen Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union wird die Förderquote um 20 Prozentpunkte erhöht, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51 53121 Bonn

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