HWT Energie und Klimaschutz
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Aus diesem Programm können Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Pilotprojekte) gefördert werden. Die Projekte sollen möglichst in Kooperation mit Unternehmen (zu Kooperationspartnern siehe unten) durchgeführt werden, die sich an den Kosten des Projekts in angemessenem Umfang beteiligen sollen.
Listung der Antragsberechtigten
Anträge können von allen Professorinnen und Professoren sowie sonstigen mit selbstständiger Forschung betrauten Hochschulmitgliedern der Hochschulen des Landes gestellt werden.
Förderhöhe, Förderquote
HWT-Projekte können mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden. In der Regel werden bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachausgaben gefördert. Investitionen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Art der Förderung
Zuschuss
Dr. Winfried Dittmann
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH
Boschstraße 1 24118 Kiel
T 0431.9805-762
F 0431.9805-888