KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterentwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie High-Performance-Computing nutzen.
Der Zuwendungszweck ist die Förderung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben. Sie sollen insbesondere zu mehr Forschung und Entwicklung angeregt und in die Lage versetzt werden, besser und rascher auf Veränderungen zu reagieren und den erforderlichen digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind:
KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten
Antragsberechtigte mittelständische Unternehmen erklären gegenüber dem beauftragten Projektträger ihre Einstufung bezüglich ihrer Unternehmensgröße unter Beachtung der Vorgaben im Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland
Förderhöhe, Förderquote
Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie setzt das BMBF eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Für KMU kann die Anteilsfinanzierung bis zu 60 % betragen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Art der Förderung
Zuschuss
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin