Innovative Luftmobilität
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gegenstand dieser Förderrichtlinie ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen unbemannter Luftfahrtsysteme (z.B. Drohnen) einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (§ 1 des Luftverkehrsgesetzes) sowie senkrecht startende und landende Luftfahrzeuge mit batterie- oder hybrid-elektrischen Antriebssystemen (eVTOL = electric Vertical Take-off and Landing) für den Personentransport (Flugtaxi).
Das Programms ist in drei Förderkategorien unterteilt:
Förderlinie 1: „kleine Forschungsprojekte“ und „schnelllaufende Pilotvorhaben für die angewandte Forschung“.
Förderlinie 2: „Ausarbeitung von Vor- und Durchführbarkeits-/Machbarkeitsstudien“.
Förderlinie 3: „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“.
Die Laufzeit der in Förderlinie 1 und 2 geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate, in Förderlinie 3 maximal 36 Monate.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit vor Skizzeneinreichung vollzogenem Eintrag im Handelsregister, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, An-Institute, außeruniversitäre Forschungsein richtungen, Einrichtungen des Bundes und der Länder mit FuE-Aufgaben, Kommunen, eingetragene Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Förderhöhe, Förderquote
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bei Vorhaben der Förderlinie 1 können Förderungen bis zu 500 000 Euro, bei Vorhaben der Förderlinie 2 bis zu 100 000 Euro und bei Vorhaben der Förderlinie 3 bis zu 3 000 000 Euro bewilligt werden
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Stichwort "Innovative Luftmobilität"
Schloßplatz 9
26603 Aurich