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Richtlinie zur Förderung des Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie privater Wallboxen im Kreis Segeberg

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen auf dem Gebiet des Kreises Segeberg, incl. der zugehörigen Erdund Installationsarbeiten sowie erforderliche Kennzeichnungen der Parkflächen sowie private Ladeinfrastruktur (sog. Wallboxen) incl. der erforderlichen Erd- und Installationsarbeiten.

Listung der Antragsberechtigten

Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen. Kooperationen von öffentlichen und privaten Antragstellern sind zulässig.

Förderhöhe, Förderquote

Anteilfinanzierung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Pro Standort jedoch maximal 7.500 Euro bei Normalladung bis 22 kW, maximal 15.000 Euro bei DC Schnellladung im Bereich 23-49kW und maximal 25.000 Euro bei Schnellladung ab 50 kW. Für kommunale Antragsteller gilt: je nach Finanzkraft der Kommune sind Zuschläge bis zu 10% möglich Für private Ladepunkte gilt abweichend eine reduzierte Förderquote von 50% bzw. eine max. Fördersumme von 1000,-€ pro Ladepunkt / Vorhaben.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Kreis Segeberg, der Landrat, Klimaschutzleitstelle, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg bzw. klimaschutz@kreis-se.de

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