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Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der E-Mobilität

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) auf dem Gebiet des Kreises Plön. Es ist ausschließlich der Kauf von Ladeinfrastruktur förderfähig. Das Leasing von Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.

Listung der Antragsberechtigten

Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen

Förderhöhe, Förderquote

Es werden bis zu 40 % der genannten förderfähigen Kosten, max. jedoch 2.000,00 € je Ladepunkt sowie max. 3.500,00 € je Netzanschluss bewilligt. Bei Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten zu leisten. Die Förderung ist auf die Ausrüstung von maximal 10% der Stellplätze (auf ganze Zahlen aufgerundet) des Zuwendungsempfängers begrenzt.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Ab dem 01.10.2019
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Kreis Plön – Die Landrätin –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön

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