Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der E-Mobilität
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) auf dem Gebiet des Kreises Plön. Es ist ausschließlich der Kauf von Ladeinfrastruktur förderfähig. Das Leasing von Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Listung der Antragsberechtigten
Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen
Förderhöhe, Förderquote
Es werden bis zu 40 % der genannten förderfähigen Kosten, max. jedoch 2.000,00 € je Ladepunkt sowie max. 3.500,00 € je Netzanschluss bewilligt. Bei Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten zu leisten. Die Förderung ist auf die Ausrüstung von maximal 10% der Stellplätze (auf ganze Zahlen aufgerundet) des Zuwendungsempfängers begrenzt.
Art der Förderung
Zuschuss
Kreis Plön – Die Landrätin –, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön