Richtlinie zur Förderung des Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie privater Wallboxen im Kreis Segeberg
Aufgrund der zum Teil ländlichen Strukturen liegen die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor im Kreis Segeberg weit über dem Bundesdurchschnitt. Um den Anteil von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, ist ein entsprechendes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung.
Bewerbungsfrist läuft bis 24. Dezember 2023mehr Informationen
Schaufenster Elektromobilität 2025
Die Förderung ünterstützt FuE-Vorhaben welche dazu beitragen sollen, die Wertschöpfungskette der Elektromobilität zu stärken und die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität zu erschließen.
Derzeit keine Bewerbung möglichmehr Informationen
Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder
Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrades oder Elektrofahrrads wird nicht besteuert.
Bewerbungsfrist läuft bis 31. Dezember 2030mehr Informationen
Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Steuerermäßigung nach § 35c EStG für steuerbare Ladeinfrastruktur an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
THG-Quotenhandel
Ermöglicht wird der Verkauf eigener eingesparter CO2-Emissionen an Unternehmen
Bewerbungsfrist läuft bis 24. Dezember 2030mehr Informationen