StVO-Novelle 2020
Um moderne Mobilität zu stärken, gibt es zahlreiche Neuregelungen in der StVO:
- Sinnbild auf Fahrbahn für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge möglich
- Neuer Tatbestand: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Zahlreiche Änderungen zur Stärkung der Rechte des Fahrradverkehrs
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unter folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zum Thema E-Parkplatz: