KfW 439 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Listung der Antragsberechtigten
Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände
Förderhöhe, Förderquote
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.
Art der Förderung
Zuschuss
KfW
Palmengartenstraße5-9
60325 Frankfurt