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Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland für neu zu errichtende Ladestationen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gegenstand der Förderung ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastrukturin Deutschlandmit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Förderhöhe, Förderquote

Für Ladepunkte und Netzanschlüsse gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent der Kosten oder die jeweils festgelegten Maximalbeträge. Ladepunkte bis 22 kW (egal ob AC oder DC) werden mit maximal 2.500 Euro gefördert, Schnellladepunkte bis 100 kW mit bis zu 10.000 Euro, bei 100 kW Ladeleistung oder mehr sind bis zu 20.000 Euro Förderung je Ladepunkt möglich.

Der Anschluss an das Niederspannungsnetz wird mit bis zu 10.000 Euro gefördert, beim Mittelspannungsnetz sind es maximal 100.000 Euro. Die Kombination aus Pufferspeicher und Netzanschluss wird wie der jeweilige Netzanschluss mit bis zu 10.000 oder 100.000 Euro gefördert.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9

26603 Aurich

Tel.: 04941/602-555

E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

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