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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, fabrikneuer und öffentlich nicht zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten und mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung hierfür ist die Installation an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten mit mindestens drei Wohneinheiten in Schleswig-Holstein.

Listung der Antragsberechtigten

Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein 

Förderhöhe, Förderquote

Die Fördergelder werden aus dem 75 Millionen Euro schweren Fördertopf entommen, welcher bis 2025 unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein fördern soll. Die genaue Höhe des Zuschusses ist bisher noch nicht bekannt.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Investitionsbank Schleswig-Holstein
24091 Kiel
Tel. 0431/99055500
E-Mail: AntragKlimaschutz@ib-sh.de

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