Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, fabrikneuer und öffentlich nicht zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten und mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung hierfür ist die Installation an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten mit mindestens drei Wohneinheiten in Schleswig-Holstein.
Listung der Antragsberechtigten
Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
Förderhöhe, Förderquote
Die Fördergelder werden aus dem 75 Millionen Euro schweren Fördertopf entommen, welcher bis 2025 unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen in Schleswig-Holstein fördern soll. Die genaue Höhe des Zuschusses ist bisher noch nicht bekannt.
Art der Förderung
Zuschuss
Investitionsbank Schleswig-Holstein
24091 Kiel
Tel. 0431/99055500
E-Mail: AntragKlimaschutz@ib-sh.de