Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Förderhöhe, Förderquote
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 40 % möglich, für Großunternehmen (GU) eine Förderquote von 20 %. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Höchstbetrag zuwendungsfähiger Ausgaben pro Ladepunkt: 50-140kW = 35.000 € - Max Förderbetrag KMU 14.000 € bzw. 7.000 € für GU; >=150 kW = 75.000 € - Max Förderbetrag KMU 30.000 € bzw. 15.000 € für GU.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin