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Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert werden mit diesem Aufruf Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands mit einer Nennladeleistung von 50 kW und mehr, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung

Förderhöhe, Förderquote

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von 40 % möglich, für Großunternehmen(GU) eine Förderquote von 20 %. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Höchstbetrag zuwendungsfähiger Ausgaben pro Ladepunkt:  50-140kW = 35.000 € - Max Förderbetrag  KMU 14.000 € bzw. 7.000 € für GU; >=150 kW = 75.000 € - Max Förderbetrag  KMU 30.000 € bzw. 15.000 € für GU.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich

Fachbereich EVI2 

Postfach 61 02 47

10923 Berlin

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