Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird zum einen der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und von Forschungseinrichtungen in Deutschland, der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen und der Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.
Übergeordnet leistet die Förderrichtlinie einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehr.
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Förderhöhe, Förderquote
Fallabhängig können bis zu 80% der Kosten übernommen werden. Bemessung der jeweiligen Förderquote die Regelung über Umweltbeihilfen in Artikel 36 Buchstabe a und b AGVO berücksichtigen werden muss. Förderquoten, Fördersätze sowie Höchstbeträge werden in den Aufrufen zur Antragseinreichung mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen industrieller Forschung mit bis zu 50 %, im Rahmen experimenteller Entwicklung mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin