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Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein II

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit diesem Programm wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein gefördert. Es soll ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert nachladen können. Es wird Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich gefördert, eine Förderung im nicht öffentlichen Bereich als besonderes Vorhaben ist dann möglich, wenn ein bedeutender Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor geleistet wird.

Listung der Antragsberechtigten

Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z.B. Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen.

Förderhöhe, Förderquote

Zuschuss nach den Bestimmungen der De-minimis-Verordnung. Die Gesammtsumme darf 200.000 Euro aller De-minimis Beihilfen innerhalb 3 Steuerjahren nicht überschreiten. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
ohneBewerbungsfrist läuft bis 14. Juni 2025
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Innovationsförderung
Postfach
24100 Kiel 

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