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Bafa Umweltbonus

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing)eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig.

Listung der Antragsberechtigten

Privatpersonen, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Die Mindesthaltedauer beträgt bei Kauf 12 Monate und Leasing mindestens 24 Monate.  

Förderhöhe, Förderquote

Seit dem 1.1.2023 gibt es bis zu 4500 € Förderung als Bundesanteil. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller seinen Herstelleranteil gewährt. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt. ACHTUNG: Ab dem 01.01.2024 ändern sich die Fördersätze. Die maximale Förderhöhe liegt dann bei 3.000 Euro, wenn der Basis Listenpreis gemäß Tabelle maximal 45.000 Euro beträgt. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2024 bzw. wenn die Mittel aus dem KTF vergeben sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie angepasst. Die Neufassung der Richtlinie trat zum 01. Januar 2023 in Kraft. Es werden ausschließlich Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb gefördert. Die Fördersätze sind auf der Homepage des Projektträgers zu finden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 
www.bafa.de/
Referat:421
E-Mail:elektromobilitaet@bafa.bund.de
Tel.:+49(0)6196 908-1009
Fax:+49(0)6196 908-1014

 

Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

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