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Bafa Umweltbonus

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen(Umweltbonus)

Listung der Antragsberechtigten

Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine ... auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt.

Förderhöhe, Förderquote

Je nach Fahrzeugtyp (Batterieelektrisches Auto oder Plug-in-Hybrid) gibt es bis zu 6.000 € Förderung als Bundesanteil. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller seinen Herstelleranteil gewährt. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt. ACHTUNG: Ab dem 01.01.2023 ändern sich die Fördersätze. Die maximale Förderhöhe liegt dann bei 4.500 Euro. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2024 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit der Veröffentlichung einer neuen Richtlinie angepasst. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft. Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride: Ab dem 01. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Absenkung des Bundesanteils: Durch den Beschluss des BMWK werden darüber hinaus ab dem 01. Januar 2023 die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge abgesenkt. Die Fördersätze sind auf der Homepage des Projektträgers zu finden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
http://www.bafa.de

Referat: 421
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de

Tel.:+49(0)6196 908-1009
Fax:+49(0)6196 908-1014

 

Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

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