Bafa Umweltbonus
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing)eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig.
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen, auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Die Mindesthaltedauer beträgt bei Kauf 12 Monate und Leasing mindestens 24 Monate.
Förderhöhe, Förderquote
Seit dem 1.1.2023 gibt es bis zu 4500 € Förderung als Bundesanteil. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller seinen Herstelleranteil gewährt. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt. ACHTUNG: Ab dem 01.01.2024 ändern sich die Fördersätze. Die maximale Förderhöhe liegt dann bei 3.000 Euro, wenn der Basis Listenpreis gemäß Tabelle maximal 45.000 Euro beträgt.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de/
Referat:421
E-Mail:elektromobilitaet@bafa.bund.de
Tel.:+49(0)6196 908-1009
Fax:+49(0)6196 908-1014
Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.