Bafa Umweltbonus
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen(Umweltbonus)
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine ... auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt.
Förderhöhe, Förderquote
Je nach Fahrzeugtyp (Batterieelektrisches Auto oder Plug-in-Hybrid) gibt es bis zu 6.000 € Förderung als Bundesanteil. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller seinen Herstelleranteil gewährt. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt. ACHTUNG: Ab dem 01.01.2023 ändern sich die Fördersätze. Die maximale Förderhöhe liegt dann bei 4.500 Euro.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
http://www.bafa.de
Referat: 421
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Tel.:+49(0)6196 908-1009
Fax:+49(0)6196 908-1014
Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.