Bafa Innovationsprämie
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing)eines Elektrofahrzeugs, welcheserstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden.Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeuges förderfähig.
Listung der Antragsberechtigten
Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine ... auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt.
Förderhöhe, Förderquote
Je nach Fahrzeugtyp (Batterieelektrisches Auto oder Plug-in-Hybrid) gibt es bis zu 6.000 € Förderung als Bundesanteil. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughersteller seinen Herstelleranteil gewährt. Die genaue Höhe der Förderung wird auf der Homepage des Projektträgers dargestellt.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
http://www.bafa.de
Referat: 421
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Tel.:+49(0)6196 908-1009
Fax:+49(0)6196 908-1014