Kfz-Steuer
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Rein elektrische Autos werden bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen
Förderhöhe, Förderquote
Wurden oder werden reine Elektroautos vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern gezahlt werden.
Diese Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis Ende 2030.
Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer.
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de