Kfz-Steuer
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen
Förderhöhe, Förderquote
Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos werden weiterhin 10 Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. : Von der Höchstdauer von 10 Jahren können nur die Halter von Fahrzeugen profitieren, die ihr neues E-Auto Anfang 2026 zulassen. Wer sein E-Auto erst Ende 2030 zulässt, wird aufgrund der Einschränkung auf „längstens bis 2035“ nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer.
Art der Förderung
Steuervorteil
Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 0 30/1 86 822 33 00
Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
