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Kfz-Steuer

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen

Förderhöhe, Förderquote

Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos werden weiterhin 10 Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. : Von der Höchstdauer von 10 Jahren können nur die Halter von Fahrzeugen profitieren, die ihr neues E-Auto Anfang 2026 zulassen. Wer sein E-Auto erst Ende 2030 zulässt, wird aufgrund der Einschränkung auf „längstens bis 2035“ nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. 

Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. 

Quelle

Art der Förderung

Steuervorteil

Bewerbungsfristen
Neuanmeldungen oder Umrüstungen bis Ende 2030
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten

Tel.: 0 30/1 86 822 33 00

Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de

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