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Kfz-Steuer

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

 Rein elektrische Autos werden bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. 

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen

Förderhöhe, Förderquote

Wurden oder werden reine Elektroautos vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern gezahlt werden.

Diese Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis Ende 2030.

Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. 

Art der Förderung

Steuervorteil

Bewerbungsfristen
Neuanmeldungen bis 2025Bewerbungsfrist läuft bis 31. Dezember 2025
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesfinanzministerium
Referat für Bürgerangelegenheiten

Tel.: 0 30/1 86 822 33 00

Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de

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