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Förderung von E-Lastenfahrrädern

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Ziel dieser Richtlinie ist die Umsetzung von verkehrsbedingten Klimaschutzpotenzialen in Wirtschaft und Kommunen. Daher werden mit dieser Richtlinie Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr gefördert.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt für eine Förderung sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften/​Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände.

Förderhöhe, Förderquote

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2 500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn bzw.
Postfach 51 60, 65726 Eschborn
Telefon: 0 61 96/​9 08-10 16
E-Mail: ELR@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de

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