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Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das BMVI fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie folgende Investitionen mit einem einmaligen Zuschuss die Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nicht elektrifizierte Strecken eine signifikante CO2-Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen, den Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz, sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr, die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz.
In den Aufrufen zur Antragseinreichung (siehe Nummer 7) werden nähere Angaben zu den förderfähigen Technologien veröffentlicht.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Im Rahmen der Aufrufe zur Antragseinreichung wird festgelegt, zu welchen Anteilen die Züge während der Zweckbindungsfrist in Deutschland zu betreiben sind.

Förderhöhe, Förderquote

Die Investitionsmehrausgaben werden mit einer Beihilfeintensität von 40 % bezuschusst. Für KMU ist eine Erhöhung auf 60 % bzw. 50 % der Investitionsmehrausgaben möglich.

Für Elektrolyseanlagen sind die Gesamtinvestitionsausgaben zur Errichtung der Anlage zuwendungsfähig. Für die Festlegung der jeweiligen beihilfefähigen Ausgaben ist Artikel 41 AGVO maßgeblich. Bezogen auf die beihilfefähigen Ausgaben wird hierbei eine Beihilfeintensität von 45 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Beihilfeintensität auf 65 % bzw. 55 % möglich.

Die Ausgaben für die Studie werden mit 50 % bezuschusst. Für KMU ist eine Erhöhung auf 70 % bzw. 60 % der Studienausgaben möglich.

Handelt es sich bei der Zuwendung nicht um eine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV, ist eine maximale För- derquote von 80 % möglich.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI) Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
ptj-evi-schiene@fz-juelich.de.
Die Koordination der BMVI-Programme inklusive einer möglichen Begleitforschung zur batterieelektrischen Elektro- mobilität und dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) erfolgt über die NOW GmbH.
NOW GmbH
Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie Fasanenstraße 5
10623 Berlin
schiene@now-gmbh.de.

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