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Ladeinfrastruktur vor Ort

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Ziel der Förderung ist neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen. Nach dem Modell der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) handelt es sich hierbei um einen wichtigen Use-Case von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Das Programm ist insbesondere an Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes in Deutschland adressiert, da diese seit Frühjahr 2020 stark durch die Auswirkungen der Pandemie betroffen sind.

Listung der Antragsberechtigten

Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

Förderhöhe, Förderquote

Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort). Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort). Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.

Art der Förderung

Zuschuss

Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

ladeinfrastruktur@bav.bund.de

Telefon: 0 49 41/6 02-5 55

www.bav.bund.de 

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