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Kommunale Beschaffung

*Die Hälfte der beschafften Busse muss emissionsfrei sein, d.h. weniger als 1 g CO2/km ausstßen, z.B. Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge **Alternative Kraftstoffe dürfen nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden

Auf kommunaler Ebene wird die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge im Kontext des Klimaschutzes immer relevanter. Verantwortlich dafür ist unter anderem die sogenannte Clean Vehicles Direcitve (CVD). Sie gibt für den öffentlichen Sektor konkrete Quoten für den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge vor. Die Mitgliedsstaaten sind für die Umsetzung verantwortlich. Auf Bundesebene soll noch im Jahr 2021 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Ein Entwurf dazu wurde bereits veröffentlicht.

Zum Gesetzentwurf

Die Richtlinie soll ab dem 02. August 2021 für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) gelten:

  • Für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • Für öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B: ÖPNV-Busse)
  • Für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)

Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze.

Mit ihrem eigenen Fuhrpark haben Städte und Gemeinden die Chance, Elektromobilität vor Ort gezielt und beispielhaft voranzutreiben. Auch wenn Kommunen grundsätzlich haushaltsrechtlich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden sind, haben sie gleichzeitig die Möglichkeit, Art und Bedarf der zu beschaffenden Güter zu bestimmen. Sie können festlegen, welche Umweltstandards ihr Fuhrpark zu erfüllen hat und so die Beschaffung von E-Fahrzeugen fördern und eine Vorbildfunktion einnehmen.

Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zur Beschaffung konventioneller Fahrzeuge besteht darin, dass die Ladevorgänge eines Elektrofahrzeugs (bzw. der Aufbau von Ladeinfrastruktur) mitberücksichtigt werden müssen. Die technischen Gegebenheiten vor Ort und der konkrete Ladebedarf können dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. In den meisten Fällen ist daher vor der Beschaffung eines Fahrzeugs etwas Vorarbeit zu leisten: Durch eine Fuhrparkanalyse lassen sich Fahrzeug- und Ladebedarf konkret abschätzen. Mit Anbietern von Ladelösungen lassen sich Aspekte wie Stromversorgung sowie Lade- und Lastmanagement diskutieren.

Unterstützung erhalten Kommunen in Schleswig-Holstein auf verschiedenen Wegen: Von privaten Anbietern gibt es mittlerweile ein umfassendes Beratungsangebot für Kommunen, sowohl hinsichtlich Konzipierung, Fahrzeugbeschaffung als auch zur Energieversorgung. Die Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität SH bietet mit ihrem kostenfreien Beratungsangebot Orientierung bei der grundsätzlichen Fragestellung - z.B. zu aktuellen Förderprogrammen.

Bezüglich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen können Kommunen in Schleswig-Holstein auf die Unterstützung der Landesinstitutionen KNBV und GMSH zurückgreifen.

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

Die Gebäudemanagement Schleswig Holstein AöR (GMSH) ist zentraler Dienstleister für öffentliches Bauen, Bewirtschaften und Beschaffen in Schleswig-Holstein und kann für das Land und für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung (Städte, Gemeinden, Kommunen, mehrheitlich öffentlich finanzierte Einrichtungen) tätig werden.

Die GMSH bietet bedarfsgerechte, rechtssichere Lösungen und fasst für eine wirtschaftliche Vergabe und Beschaffung die unterschiedlichen Bedürfnisse zusammen.

Nachhaltige Mobilität und E-Mobilität sind der GMSH schon lange wichtig. Seit mehr als zehn Jahren bietet die GMSH KFZ-Rahmenvereinbarungen für Kauf und Leasing in unterschiedlichen Leistungsklassen und Antriebsarten an. Für einige Regionen hat sie auch Rahmenvereinbarungen für alle Arten von Fahrrädern abgeschlossen. Die GMSH selbst hat mit ihrem Mobilitätsmanagement für ihre Kieler Zentrale sehr positive Erfahrung gesammelt: Mit einen Parkraumkonzept, der Finanzierung von Jobtickets und Fahrrädern hat sie für ihre Beschäftigten viele Anreize geschaffen, das eigene Mobilitätsverhalten zu verändern. Die Dienstwagen stellt sie zunehmend auf E-Autos und Fahrräder um und die Nutzung von Privat-Pkw hat sich schon deutlich reduziert.

Über den Rahmenkooperationsvertrag mit dem SHGT und diverse Vereinbarungen für Städte und Kreise ist jederzeit eine problemlose Zusammenarbeit möglich.

Informationen über die KFZ-Beschaffung gibt es unter: Hotline_beschaffung@gmsh.de

Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe (KNBV)

Seit dem 2. März 2020 unterstützt das KNBV öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Vergabe- und Beschaffungsprozessen.

Das Kompetenzzentrum bündelt Fachwissen und bietet praktische Unterstützung für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber an.

Auch im Bereich der (E-)-Mobilität unterstützt, vernetzt und berät das KNBV öffentliche Auftraggeber gerne. Denn die Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil der dringend benötigen Verkehrswende. Zudem trägt die KBNV auf die eine oder andere Weise zu einer nachhaltigen Mobilität für alle bei. Es gibt schon viele gute Beispiele in Schleswig-Holstein: Von Mobilitätsstationen über Lastenradförderprogramme und mit der Umstellung auf E-Fahrzeuge ist vieles möglich. Das KNBV unterstützt Sie gerne rund um das Thema Elektromobilität in Ihrer Kommune.

Weitere Informationen über das Angebot des Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe finden Sie hier.

KNBV.DE
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