Kommunale Beschaffung
Auf kommunaler Ebene wird die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge im Kontext des Klimaschutzes immer relevanter. Verantwortlich dafür ist unter anderem die sogenannte Clean Vehicles Directive (CVD) - Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge(Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zzur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD-Richtlinie) um. Die Vorgaben gelten seit dem 02. August 2021 und die Erste Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten.
Die Richtlinie gilt für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren):
- Für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
- Für öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse)
- Für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)
Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze.
Die Grafik zeigt den Gesetzesumfang übersichtlich dar.
Bei Fragen werfen Sie auch gerne einen Blick auf die FAQ zur Umsetzung der CVD in Deutschland.
Mit ihrem eigenen Fuhrpark haben Städte und Gemeinden die Chance, Elektromobilität vor Ort gezielt und beispielhaft voranzutreiben. Auch wenn Kommunen grundsätzlich haushaltsrechtlich an das Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden sind, haben sie gleichzeitig die Möglichkeit, Art und Bedarf der zu beschaffenden Güter zu bestimmen. Sie können festlegen, welche Umweltstandards ihr Fuhrpark zu erfüllen hat und so die Beschaffung von E-Fahrzeugen fördern und eine Vorbildfunktion einnehmen.
Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zur Beschaffung konventioneller Fahrzeuge besteht darin, dass die Ladevorgänge eines Elektrofahrzeugs (bzw. der Aufbau von Ladeinfrastruktur) mitberücksichtigt werden müssen. Die technischen Gegebenheiten vor Ort und der konkrete Ladebedarf können dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. In den meisten Fällen ist daher vor der Beschaffung eines Fahrzeugs etwas Vorarbeit zu leisten: Durch eine Fuhrparkanalyse lassen sich Fahrzeug- und Ladebedarf konkret abschätzen. Mit Anbietern von Ladelösungen lassen sich Aspekte wie Stromversorgung sowie Lade- und Lastmanagement diskutieren.
Unterstützung erhalten Kommunen in Schleswig-Holstein auf verschiedenen Wegen: Von privaten Anbietern gibt es mittlerweile ein umfassendes Beratungsangebot für Kommunen, sowohl hinsichtlich Konzipierung, Fahrzeugbeschaffung als auch zur Energieversorgung.
Bezüglich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen können Kommunen in Schleswig-Holstein auf die Unterstützung der Landesinstitutionen KNBV und GMSH zurückgreifen.