Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Bedeutung der THG-Quote
Die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr verpflichtet die Akteure, welche Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen, diese Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz auszugleichen. Der Ausgleich muss durch die Einbringung von erneuerbaren Kraftstoffen erfolgen. Darunter fallen Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe und Strom für den Straßenverkehr. Akteure, die diese Quote nicht selbst einzuhalten vermögen, können dies über den THG-Quotenhandel auf Dritte, die strombasierte Kraftstoffe, Biokraftstoffe oder Ladestrom einbringen, übertragen und somit ausgleichen. Ziel dieses Instrumentes ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 28%.
Eine Neuregelung, die in Deutschland seit dem 01.01.2022 gilt, sorgt für zahlreiche neue Vermarktungsmöglichkeiten im Bereich der Elektromobilität. So kann sowohl der Besitz eines rein elektrischen Fahrzeugs angerechnet werden als auch das Bereitstellen von Ladestrom an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule.
Möglichkeiten für Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Für Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist es möglich, sich den jährlich umgesetzten Ladestrom kilowattstundengenau anrechnen zu lassen. Das Umweltbundesamt (UBA) ist in diesem Zusammengang zuständig für die Überprüfung der Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom auf die THG-Quote und das Ausstellen entsprechender Bescheinigungen. Auf Grundlage der vom Umweltbundesamt ausgestellten Bescheinigungen, kann eine Anrechnung auf die THG-Quote eines verpflichteten Unternehmens erfolgen. Quotenstelle ist das Hauptzollamt in Frankfurt (Oder).
Das Umweltbundesamt bescheinigt lediglich Strommengen, die zur Verwendung im Straßenverkehr eingesetzt wurden, sowie die daraus errechneten THG-Emissionen. Erlöse für diese Mengen können damit erst dann erzielt werden, wenn ein entsprechender Vertrag mit dem Ziel der Übertragung der Erfüllung der Quotenverpflichtung mit einem quotenverpflichteten Unternehmen geschlossen wird (Quotenhandel).
Der hohe Vollzugsaufwand, der durch die Anrechnung und den Quotenhandel entsteht, kann durch Dienstleister übernommen werden. Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt von dem erzielten Verkaufspreis und von den vereinbarten Konditionen mit dem Dienstleister ab. Verschiedene Anbieter rechnen somit basierend auf Prognosen mit unterschiedlichen Erlösen, sodass ein Anbietervergleich ratsam ist. Durch den Quotenhandel ist nun also eine zusätzliche Möglichkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur entstanden. Die schrittweise Erhöhung der Quoten bis 2030 zeigt eine langfristige Perspektive auf.
Möglichkeiten für Betreibende von elektrischen Fuhrparks und für private Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen
Betreibenden eines reinelektrischen Straßenfahrzeugs oder eines Fuhrparks mit entsprechenden Elektrofahrzeugen ermöglicht die Treibhausgas-Minderungsquote ebenfalls eine Vermarktung der eingesparten Treibhausgasemissionen. Da der Aufwand einer kWh-genauen Zählung im privaten und gewerblichen Bereich zu groß ist, gibt es hier die Möglichkeit einer pauschalen Anrechnung der Fahrzeuge. Hierzu schätzt das Umweltbundesamt jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektrofahrzeugs und berechnet somit die Treibhausgasminderungsquote. Das Umweltbundesamt gibt die Pauschale zur Stromanrechnung, sowie die durchschnittlich angesetzten Treibhausgasemissionen des deutschen Strommix jährlich heraus.
Da quotenverpflichtete Unternehmen voraussichtlich kein Interesse daran haben sollten über einzelne Zertifikate zu verhandeln, wurde die Möglichkeit des Pooling geschaffen. Über das Pooling ist es Dritten gestattet die THG-Quoten gebündelt beim Umweltbundesamt einzureichen und anschließend über den Quotenhandel zu vermarkten. Hierzu gibt es inzwischen zahlreiche unterschiedliche Anbieter. In der Regel müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter lediglich eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und wenige persönliche Daten online beim Anbieter hochladen. Anschließend prüft der jeweilige Anbieter die Daten und zahlt die Prämie aus. Die Höhe der Prämie variiert teilweise stark und hängt vom aktuellen Marktwert der THG-Quote, sowie vom Provisionsmodell des Anbieters ab.
Rechtlicher Rahmen:
Der rechtliche Rahmen dieser Regelungen basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
- Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II/2018/2001)
In Artikel 25 der RED II ist auf Ebene der EU festgelegt, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehr auf mindestens 14 % zu erhöhen. Dies bildet die Grundlage für eine Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2030 hier mindestens 28 % zu erreichen (unter Mehrfachanrechnung der Erfüllungsoptionen).
Zur Richtlinie - REDII/2018/2001
- Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG
Die Paragrafen 37a bis 37h befassen sich mit der Rahmenordnung der THG-Quote und legen unter anderem die Höhe sowie den Entwicklungspfad der Quote fest. Zur Umsetzung der RED II hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, das diese Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen schrittweise von aktuell 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 anhebt.
Zum Gesetz - Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - 38. BImSchV
In der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV“ werden die Möglichkeiten der Stromanrechnung geregelt. Hier ist u.a. geregelt, dass Ladestrom 3-fach angerechnet wird.
Zum Gesetz - Weitere Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen