Menü

Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Bedeutung der THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr verpflichtet die Akteure, welche Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen, diese Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz auszugleichen. Der Ausgleich muss durch die Einbringung von erneuerbaren Kraftstoffen erfolgen. Darunter fallen Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe und Strom für den Straßenverkehr. Akteure, die diese Quote nicht selbst einzuhalten vermögen, können dies über den THG-Quotenhandel auf Dritte, die strombasierte Kraftstoffe, Biokraftstoffe oder Ladestrom einbringen, übertragen und somit ausgleichen. Ziel dieses Instrumentes ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 28%.

Eine Neuregelung, die in Deutschland seit dem 01.01.2022 gilt, sorgt für zahlreiche neue Vermarktungsmöglichkeiten im Bereich der Elektromobilität. So kann sowohl der Besitz eines rein elektrischen Fahrzeugs angerechnet werden als auch das Bereitstellen von Ladestrom an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule.

Möglichkeiten für Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Möglichkeiten für Betreiber von elektrischen Fuhrparks und für private Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen

Betreibenden eines reinelektrischen Straßenfahrzeugs oder eines Fuhrparks mit entsprechenden Elektrofahrzeugen ermöglicht die Treibhausgas-Minderungsquote ebenfalls eine Vermarktung der eingesparten Treibhausgasemissionen. Da der Aufwand einer kWh-genauen Zählung im privaten und gewerblichen Bereich zu groß ist, gibt es hier die Möglichkeit einer pauschalen Anrechnung der Fahrzeuge. Hierzu schätzt das Umweltbundesamt jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektrofahrzeugs und berechnet somit die Treibhausgasminderungsquote. Für das Jahr 2022 wurden 2 MWh Ladestrom pro Elektroauto festgelegt. Auch reinelektrische Fahrzeuge der Klassen N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) können angerechnet werden. Hier liegen die Schätzwerte für 2022 bei 3 MWh (Klasse N1) und bei 72 MWh (Klasse M3). Das Umweltbundesamt gibt die Pauschale zur Stromanrechnung, sowie die durchschnittlich angesetzten Treibhausgasemissionen des deutschen Strommix jährlich heraus.

Umweltbundesamt - Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge

Da quotenverpflichtete Unternehmen voraussichtlich kein Interesse daran haben sollten über einzelne Zertifikate zu verhandeln, wurde die Möglichkeit des Pooling geschaffen. Über das Pooling ist es Dritten gestattet die THG-Quoten gebündelt beim Umweltbundesamt einzureichen und anschließend über den Quotenhandel zu vermarkten. Hierzu gibt es inzwischen zahlreiche unterschiedliche Anbieter. In der Regel müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter lediglich eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und wenige persönliche Daten online beim Anbieter hochladen. Anschließend prüft der jeweilige Anbieter die Daten und zahlt die Prämie aus. Die Höhe der Prämie variiert teilweise stark und hängt vom aktuellen Marktwert der THG-Quote, sowie vom Provisionsmodell des Anbieters ab. 

ADAC -  Informationen zu den jährlichen Prämien  

electrive.net - Dienstleister im Überblick

Rechtlicher Rahmen:

Der rechtliche Rahmen dieser Regelungen basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

  • Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II/2018/2001)
    In Artikel 25 der RED II ist auf Ebene der EU festgelegt, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien im Verkehr auf mindestens 14 % zu erhöhen. Dies bildet die Grundlage für eine Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2030 hier mindestens 28 % zu erreichen (unter Mehrfachanrechnung der Erfüllungsoptionen).
    Zur Richtlinie - REDII/2018/2001
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG
    Die Paragrafen 37a bis 37h befassen sich mit der Rahmenordnung der THG-Quote und legen unter anderem die Höhe sowie den Entwicklungspfad der Quote fest. Zur Umsetzung der RED II hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, das diese Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen schrittweise von aktuell 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 anhebt.
    Zum Gesetz - Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

 

Nach oben scrollen