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Unterwegs laden

Bundesweit wird zurzeit der Ausbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen forciert. Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) wurde zudem ein Stecker-Standard definiert sowie ein diskriminierungsfreies Bezahlsystem vorgeschrieben. Damit ist gemeint, dass Anbieter von Ladesäulen nicht nur ihre Vertragskunden mit Strom versorgen dürfen, sondern dass es auch Kunden ohne Vertrag möglich sein muss, ihre Fahrzeuge zu laden. 

Viele Institutionen und Hersteller bieten Informationen zu Standorten von öffentlich zugänglichen Ladesäulen: Unter anderem die Bundesnetzagentur oder der Bundesverband für Energie und Wasserwirtschaft e.V. Die Website StandortTOOL stellt die Ladesäulen aller Betreiber dar, die das verpflichtende Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur erfolgreich durchlaufen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben. 

Dabei werden nur die Ladepunkte berücksichtigt, die den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) genügen. Die Internetseiten www.goingelectric.de und www.lemnet.org sind große nutzergepflegte Datenbanken zur Ladeinfrastruktur und zeigen Ladestationen unterschiedlichster Anbieter auf einer Übersichtskarte an.

Deutschlandnetz

Schnellladetankstelle Deutschlandnetz
Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Das Deutschlandnetz ist das geplante Schnelladenetz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), welches eine Grundversorgung an öffentlicher Schnellladeinfrastruktur sicherstellen soll. Mithilfe von Ausschreibungen sollen bis Ende 2023 bis zu 1000 Schnellladehubs entstehen, sodass der nächstliegende Schnelladepunkt deutschlandweit innerhalb von 10 Minuten angefahren werden kann. Als Fördermittel stellt der Bund bis zu 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Rechtsgrundlage für dieses Projekt legt das Schnelladegesetz (SchnellLG).

Das Ausschreibungsverfahren für Schnellladehubs erfolgte mittels 900 Suchräumen, welche sich auf 23 Regionallose aufteilten. Die Bieter mussten einen geeigneten Standort aus einem Suchraum einbringen, um an der Ausschreibung teilzunehmen. Die bundesweiten Autobahn-Lose umfassen circa 200 Standorte und sind auf bereits vorgegebenen nicht bewirtschafteten Rastanlagen geplant.

Die Ladepunkte des Deutschlandnetzes müssen über eine Maximalleistung von mindestens 300 kW verfügen, die unter Berücksichtigung mehrerer gleichzeitiger Ladevorgänge eine Ladeleistung von mind. 200 kW gewährleisten. Zudem soll die Nutzerfreundlichkeit durch einheitliche Zahlungssysteme und komfortable Schnellladehubs gewährleistet werden. Die Preisregulierung für das Ad-Hoc-Laden soll durch eine „atmende Obergrenze“, welche sich am aktuellen Strompreis orientiert, stattfinden.

Weitere Informationen und eine interaktive Übersichtskarte der Standorte finden sie hier.  

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