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Laden von Fahrzeugen im Fuhrpark 

Zum Laden von Elektrofahrzeugen in Fahrzeugflotten gibt es verschiedene Lösungen, die stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort abhängig sind. Die Ladeleistungen sollten sich an den zuvor ermittelten Standzeiten und benötigten Reichweiten orientieren. Für die Beschaffung der Hardware, Anschluss, Montage und Inbetriebnahme gibt es einige Anbieter (z.B. Elektriker, Energieversorger oder spezialisierte Fachanbieter), deren Angebot sich z.T. deutlich unterscheidet – ein Vergleich mehrerer Angebote ist ratsam! 
Bei mehreren Ladepunkten sollte ein Lastmanagement in Betracht gezogen werden. 
Wenn mehrere Elektrofahrzeuge gleichzeitig bei voller Leistung geladen werden, kann das zu hohen Lastspitzen führen. Um eine Ertüchtigung des Netzanschlusses oder einen erhöhten Leistungspreis bei der Stromrechnung zu vermeiden, gibt es intelligente Ladelösungen speziell für Fahrzeugflotten. Durch Lastmanagement wird die Ladeleistung so geregelt, dass ungewünschte Lastspitzen vermieden werden.

Mehr zu Lastmanagement und Netzintegration

Bei der Planung müssen rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: Gegenüber dem Netzbetreiber besteht eine Meldepflicht für Wallboxen; ab einer Leistung von 12 kW gibt es eine Genehmigungspflicht. Darüber hinaus sind möglicherweise auch Fragen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.  

Melde- und Anzeigepflicht für Ladeinfrastruktur 

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 

Wird eine öffentliche Ladevorrichtung gebaut, dann sollte das etwa vier Wochen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden. Werden zudem Schnellladepunkte installiert, so müssen zusätzlich die technischen Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) miteingereicht werden.  

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 

Auch im nicht öffentlichen Bereich müssen Ladesäulen und Wallboxen gemeldet oder sogar genehmigt werden. Nach §19 der Niederspannungsanschlussverordnung müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber gemeldet werden. Ab einer Leistung von 12 kW besteht eine Genehmigungspflicht. 

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