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Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf A: Kleine Unternehmen

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMV die Errichtung gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt somit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge.
Bewerbungsfrist läuft bis 30. September 2026mehr Informationen

Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf B: Unternehmen

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMV die Errichtung gewerblich und kommunal genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt somit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge.
Bewerbungsfrist läuft bis 07. Juli 2026mehr Informationen

Förderung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMV die Errichtung gewerblich und kommunal genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt somit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge.
Bewerbungsfrist läuft bis 07. Juli 2026mehr Informationen

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Das BMDV unterstützt die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw als auch Lkw.
Derzeit keine Bewerbung möglichmehr Informationen

Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen

Unternehmen, die umweltfreundliche Fahrzeuge mieten oder leasen, werden künftig steuerlich besser gestellt.
Bewerbungsfrist läuft bis 31. Dezember 2030mehr Informationen

HWT Energie und Klimaschutz

Ziel des Programms „HWT Energie und Klimaschutz“ ist die Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulwissenschaftlern mit Unternehmen. Gefördert werden können Projekte, in denen eine für das Land Schleswig-Holstein relevante Fragestellung zu den Themen Energieproduktion und Klimaschutz, Energieverbrauch und Energieeffizienz oder Energieversorgung und Energiewirtschaft bearbeitet wird.

Kfz-Steuer

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